Vorsicht vor Powerline Communication PLC
Haben Sie beim Bau Ihres Hauses verpasst, LAN-Kabel zu verlegen? Reicht Ihnen ihre Funkverbindung des W-Lan's nicht aus? Möchten Sie eine höhere Internetgeschwindigkeit? Dann ziehen Sie ein Kabel oder arbeiten Sie mit W-Lan Repeatern, denn das Internet über die Steckdose (Powerline Communication) kurz PLC oder auch D-Lan genannt, kann Sie und ihre Nachbarn sprichwörtlich verstrahlen und Funkdienste und Anwendungen stören. |
Die Stromnetzbetreiber haben mit dem Slogan "Internet aus der Steckdose" einige Jahre vor der Einführung den Markt auf die Powerline-Technik vorbereitet. Doch kurze Zeit später wurden die Powerline-Initiativen wieder eingestampft, weil die Bandbreite eines Stromkabel äußert beschränkt ist. Die Powerline-Technik gilt als problematisch, weil es zu unerwünschten Abstrahlungen im Frequenzbereich bis 50 MHz kommt. Dadurch besteht die Gefahr, dass Funkdienste und andere am Stromnetz angeschlossene Geräte gestört werden. Kein Stromnetzbetreiber könnte sich dieser Verantwortung entziehen. Wichtige Funkdienste können von den Störungen beeinflusst werden:
Radiosender, Radioastronomie, Flug- und Schiffsfunk, Funkdienste von Polizei, Feuerwehr und Militär, sowie die Funkbereiche der Amateur- und CB-Funker sind betroffen.
Aus Energiespargünden ist heute selbst das kleinste Netzteil, der “Netzklops”, der direkt in die Steckdose gesteckt wird, üblicherweise ein Schaltnetzteil. Aus Kostenspargründen ist es gleichzeitig oft wie ein störender Rundfunksender, weil bei der Fertigung in China die paar Cent für EMV-Entstörelemente eingespart wurden. Die Partei DIE LINKE hat hierzu nun eine offizielle Anfrage gestellt.
LED-Lampen sind akut die größten Störenfriede beim UKW- und Radioempfang – so wie vor 10 Jahren Energiesparlampen die häufigste Ursache für Empfangsstörungen darstellten und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur deshalb hier viel mehr Einsätze fahren mussten als für echte “Piratensender”.
Doch soll die Bundesnetzagentur nach Ansicht mancher Politiker zukünftig nichts mehr gegen solche Frequenzstörungen unternehmen,
Ausgerechnet die LINKE gehört allerdings zunächst überraschenderweise nicht zu diesen EMV-Ignoranten:
Ralph Lenkert (Bild: ©DBT/Haar)
Das Mitglied des Bundestages Ralph Lenkert hat konkret über seine Fraktion eine aktuelle “Kleine Anfrage” zum Thema “Schutz der Ressource Elektromagnetische Umgebung” an die Bundesregierung gestellt.
Auf insgesamt 21 Fragen werden von der Bundesregierung Antworten über den Zustand unserer elektromagnetischen Umgebung erwartet. So beispielsweise
Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ist als Drucksache 19/3641 vom 31.7.2018 nachzulesen und hier downloadbar.
Tatsächlich hat sich Ralph Lenkert übrigens bereits öfter gegen Funkstörungen engagiert. So betonte er in der Bundestagssitzung vom 29.9.2016 (TOP 17 Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) die Wichtigkeit eines konsequent durchgeführten Funkschutzes für den Amateurfunkdienst und Rundfunkdienste und rief dazu auf, den fehlerhaften Entwurf des EMVG 2016 nicht anzunehmen, sondern nachzubessern.
Zu sehen in diesem etwa acht Minuten langen Video. Ralph Lenkert ist zudem Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur.
Update: Inzwischen liegt auch die Antwort der Bundesregierung vor. Es wird hierin mehr auf Behörden-, Sicherheits- und Flugfunk eingegangen, nur wenig auf Rund- und Amateurfunk.
Die Aussage: Im Kurzwellenbereich bis 30 MHz sind die Störungen oft über den Grenzwerten, von 30 bis 300 MHz
UKW und DAB sowie BOS/Flugfunk seltener, doch gibt es starke Impulsstörungen, die breitbandig stören.
Außerdem haben die Messungen der Bundesnetzagentur kaum zugenommen, doch die Maßnahmen auf Online-Marktplätzen und beim Zoll, um fehlerhafte, störende Produkte aus dem Verkehr zu ziehen oder schon vor dem Verkauf vom Markt nehmen zu lassen.
Zudem interessant: Bei einem großflächigen Stromausfall sind die BOS-Funknetze aktuell nur noch zwei Stunden funktionsfähig. Es soll auf 72 Stunden (3 Tage) erweitert werden. Die Hilfe von Funkamateuren dürfte im Katastrophenfall damit für die Behörden weiterhin unerlässlich sein.
Quelle:https://www.radioszene.de
PLC-Störungen des CB-Funks: Kunden sollen sich selbst helfen...
Nach wie vor klagen Funker über Störungen durch Powerline-(PLC-)Anlagen. Weil bei der handelsüblichen Powerline-Inhouse-Technik HF-Datensignale auf i.d.R. ungeschirmten bzw. unverdrillten häuslichen Stromleitungen übertragen werden, wirken diese Leitungen wie Antennen und strahlen breitbandige Störsignale aus, die insbesondere Funkanwendungen im Kurzwellenbereich erheblich stören können.
Um solche Störungen in Grenzen zu halten, gibt es die europäische "PLC-Norm" EN 50561-1. Darin sind Frequenzbereiche festgelegt, in denen PLC-Signale ausgespart bzw. im Pegel abgesenkt ("ausgenotcht") werden müssen. Zu diesen sog. "ausgeschlossenen Frequenzbereichen" gehört u.a. auch der CB-Frequenzbereich 26,960 bis 27,410 MHz (Kanäle 1 bis 40).
Hersteller von PLC-Geräten wie Devolo und AVM ("Fritzbox") versichern zwar, dass ihre in den Verkehr gebrachten aktuellen PLC-Geräte europäische Standards einhalten. Recherchen von engagierten Funkern im Internet-Forum Funkbasis.de zeigen jedoch, dass bei zahlreichen im Handel erhältlichen PLC-Geräten zumindest die CB-Frequenzen nicht "ausgenotcht" sind.
Die Betreiber von PLC-Geräten bemerken meist nicht, dass sie Störungen verursachen und stehen Beschwerden von Nachbarn oft verständnislos gegenüber.
Aus einem Schreiben des PLC-Herstellers Devolo an einen Betreiber eines den CB-Funk störenden Devolo-PLC-Adapters geht hervor, dass sich der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur direkt an den Hersteller des störenden PLC-Geräts (in diesem Falle Devolo) gewendet und Abhilfe gefordert hatte. Devolo bot dem Kunden daraufhin an, im Internet zwei Patches herunterzuladen und diese auf seinen PLC-Adapter aufzuspielen. Dadurch werde der "gängige untere und obere Frequenzbereich" des CB-Funks ausgeblendet. Ob der Kunde dies getan hat und ob die BNetzA die Wirksamkeit dieser Maßnahme überprüft hat. ist nicht bekannt.
Devolo kündigte außerdem an, dass man "voraussichtlich in diesem Jahr" eine Firmware anbieten werde, die Störungen des CB-Funk-Bereichs "automatisch ausblendet", so dass die Patches nicht mehr benötigt werden.
In einem anderen auf Funkbasis.de veröffentlichten Fall berichtet ein CB-Funker, Devolo habe ihm mitgeteilt, solche Nachbesserungen seien nur in weniger als10 Fällen pro Jahr erforderlich; sie würden seit 2003 praktiziert und hätten sich als "mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Vorgehensweise bewährt und als Standard etabliert".
Devolo teilte dem Funker weiterhin mit, der CB-Funk stelle "eine private, nichtkommerzielle Kommunikation dar" und genieße daher keinen gesetzlichen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer" wie z.B. Spielzeug, Garagentoröffner, Wechselsprechanlagen, Überwachungskameras oder Babyfone-Systeme. Dies gebe den Standpunkt der Bundesnetzagentur wieder und Devolo folge dem.
Anm. der Red.: Diese Darstellung geht am Thema "Störungen durch Powerline" vorbei.
"Kein Schutz" besteht nur gegenüber anderen Funkanwendungen, denen auch Frequenzen aus dem CB-Bereich zugewiesen sind und deren Nutzsignale mit denen des CB-Funks kollidieren (z.B. Funkanwendungen im ISM-Bereich)..
Powerline ist jedoch keine Funkanwendung, sondern ein kabelgebundenes Übertragungsverfahren. Ihm sind keine Frequenzen zur Nutzung im Funkspektrum zugewiesen, sondern es erzeugt aufgrund ungeeigneter Übertragungsmedien (ungeschirmte Stromleitungen) Störsignale im Funkbereich.
Vor solchen Störungen genießt CB-Funk denselben Schutz wie andere normale Funkanwendungen.
Hersteller AVM bietet für einen Teil seiner PLC-Geräte Tools an, mit denen weitergehende Änderungen wie der Umfang des auszunotchenden Frequenzbereichs und der Notchtiefe vorgenommen werden können.
So hier mal die Messung der 500 Duo + im original Zustand
Und hier die Messung mit dem Patch von Devolo
Findige CB-Funker haben herausgefunden, dass die Tools und Patches von Devolo und AVM unautorisiert teilweise auch an Geräten der Konkurrenz funktionieren.
Und hier mein Test mit AVM Software bearbeiteter Devolo Adapter
! CB-Funker und Funkamatuere sollten Störungen des CB-Funk-Bereichs durch PLC- und andere Geräte unbedingt der Bundesnetzagentur melden!
Die Störungsannahme der BNetzA ist rund um die Uhr unter
Tel. 04821 89 55 55
erreichbar. Störungen können auch E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gemeldet werden.
-13DW100-
Funkstörungen, die nicht gemeldet werden, existieren nicht!
Quelle:FM-Funkmagazin